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29.01.2024

Novellierung des MVG-EKD – Was Sie jetzt wissen und beachten müssen.

Seit 1. Januar 2024 ist das neue Mitarbeitervertretungsgesetz EKD in Kraft und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich.
Eingeführt wurden z. B. eine verbindliche Unternehmensmitbestimmung für diakonische Einrichtungen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Mitbestimmungsrechte wurden geändert und die Mitarbeitervertretungen haben mehr Rechte.

Battke Grünberg bietet ab sofort einen Workshop an, in dem wir einen Überblick über die Änderungen aus Sicht der Dienstgeber geben.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Zielstellung der Angleichung des Kirchlichen Arbeitsrechts an staatliches Recht? Wegfall der ACK-Klausel und ihre Auswirkungen auf die Dienstgemeinschaft
  • Änderungen im Wahlrecht des MVG
  • Neues zum Datenschutz im MVG
  • Mehr Kosten für die MAV-Tätigkeit? Rechtliche Vertretung und mobile Arbeit in der MAV
  • Geänderte Mitbestimmungsrechte und Einsichtsrecht in Entgeltlisten
  • Mitberatung etwas anders
  • Mehr Macht für die Einigungsstelle
  • Neuregelung bei der Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung
  • Neuregelung bei der Mitbestimmung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Neue Ausschüsse
  • Einführung einer Unternehmensmitbestimmung

 

Terminanfragen können Sie an Frau Dr. Benkendorff stellen.

Kontakt

Dr. Andrea Benkendorff

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Mediatorin (Univ.)

Coach (Univ.)

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