Seit 1. Januar 2024 ist das neue Mitarbeitervertretungsgesetz EKD in Kraft und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich.
Eingeführt wurden z. B. eine verbindliche Unternehmensmitbestimmung für diakonische Einrichtungen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Mitbestimmungsrechte wurden geändert und die Mitarbeitervertretungen haben mehr Rechte.
Battke Grünberg bietet ab sofort einen Workshop an, in dem wir einen Überblick über die Änderungen aus Sicht der Dienstgeber geben.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Terminanfragen können Sie an Frau Dr. Benkendorff stellen.
Lawyer
Specialist lawyer for labour law
Mediator (Univ.)
Coach (Univ.)