Tipps

18.10.2024

Schlechte Eintragung, gute Maßnahmen: Umgang mit dem Wettbewerbsregister

Ein Eintrag im Wettbewerbsregister kann für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Schritte Sie sofort unternehmen sollten, um sich zu rehabilitieren und Ihre Geschäftspraktiken zu verbessern. Lassen Sie sich von unseren Tipps leiten, um bald wieder auf Erfolgskurs zu sein.

Das Wettbewerbsregister ist eine elektronische Datenbank, die vom Bundeskartellamt verwaltet wird. Es hilft öffentlichen Auftraggebern, zu prüfen, ob Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollten. Grundlage dafür sind das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und die Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV).

Seit dem 1. Juni 2022 sind öffentliche Auftraggeber ab Erreichen bestimmter Wertgrenzen verpflichtet vor Zuschlagserteilung eine Abfrage relevante Informationen aus dem Wettbewerbsregister vorzunehmen. Eingetragen werden rechtskräftige Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen für Straftaten wie Betrug, Steuerhinterziehung und wettbewerbsbeschränkende Absprachen aber auch Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmer, z.B. Schwarzarbeit. Eintragungen erfolgen nur bei Strafen über bestimmten Schwellenwerten (z.B. Freiheitsstrafen über drei Monate oder Geldbußen ab 2.500 Euro). Ein Eintrag kann den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen zur Folge haben.


Was ist bei einer Eintragung zu unternehmen?

  • Selbstreinigungsmaßnahmen ergreifen: Implementieren Sie im Unternehmen sofort Maßnahmen, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu vermeiden. Dazu gehören interne Kontrollen, Schulungen und klare Compliance-Richtlinien.
  • Selbstreinigungsmaßnahmen melden: Hinterlegen Sie vorläufig eine Mitteilung über die ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen beim Wettbewerbsregister. Diese wird mit der Eintragung verbunden und kann von öffentlichen Auftraggebern eingesehen werden.
  • Antrag auf Löschung vorbereiten: Bereiten Sie parallel einen Antrag auf Löschung der Eintragung vor und reichen Sie diesen ein, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Kosten berücksichtigen: Beachten Sie, dass die Durchführung dieser Maßnahmen und der Antrag auf Löschung mit Kosten verbunden sind, da es sich um verwaltungsrechtliche Vorgänge handelt. Planen Sie hierfür entsprechende Ressourcen ein.


Fazit

Ein Eintrag im Wettbewerbsregister ist eine ernsthafte Hürde für Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen. Durch sofortige Selbstreinigungsmaßnahmen, die Meldung dieser an das Register und die Vorbereitung eines Löschungsantrags können Unternehmen ihre Chancen auf zukünftige Aufträge verbessern.

Kontakt

Juliane Pethke

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Vergaberecht

Tags

Teilen

AUF LINKEDIN TEILEN    
PER E-MAIL TEILEN    

Ihr Newsletter. Jetzt registrieren!

Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

Der schnelle Weg zu allen relevanten juristischen Entwicklungen und deren Bewertung durch die Experten von Battke Grünberg.