Ein Eintrag im Wettbewerbsregister kann für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Schritte Sie sofort unternehmen sollten, um sich zu rehabilitieren und Ihre Geschäftspraktiken zu verbessern. Lassen Sie sich von unseren Tipps leiten, um bald wieder auf Erfolgskurs zu sein.
Das Wettbewerbsregister ist eine elektronische Datenbank, die vom Bundeskartellamt verwaltet wird. Es hilft öffentlichen Auftraggebern, zu prüfen, ob Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollten. Grundlage dafür sind das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und die Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV).
Seit dem 1. Juni 2022 sind öffentliche Auftraggeber ab Erreichen bestimmter Wertgrenzen verpflichtet vor Zuschlagserteilung eine Abfrage relevante Informationen aus dem Wettbewerbsregister vorzunehmen. Eingetragen werden rechtskräftige Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen für Straftaten wie Betrug, Steuerhinterziehung und wettbewerbsbeschränkende Absprachen aber auch Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmer, z.B. Schwarzarbeit. Eintragungen erfolgen nur bei Strafen über bestimmten Schwellenwerten (z.B. Freiheitsstrafen über drei Monate oder Geldbußen ab 2.500 Euro). Ein Eintrag kann den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen zur Folge haben.
Ein Eintrag im Wettbewerbsregister ist eine ernsthafte Hürde für Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen. Durch sofortige Selbstreinigungsmaßnahmen, die Meldung dieser an das Register und die Vorbereitung eines Löschungsantrags können Unternehmen ihre Chancen auf zukünftige Aufträge verbessern.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht