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25.06.2024

Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz der Datenschutzbehörden

Die Datenschutzkonferenz der deutschen Aufsichtsbehörden (DSK) hat im Mai 2024 eine wegweisende Orientierungshilfe veröffentlicht. Diese enthält datenschutzrechtliche Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen.

Im Fokus der Orientierungshilfe stehen vor allem die sogenannten Large Language Models (LLM). Diese Modelle, bekannt von Anbietern wie Google, Meta, Microsoft, Mistral oder OpenAI, haben sich in verschiedenen Bereichen etabliert, insbesondere in der Textverarbeitung in Marketing- oder kaufmännischen Abteilungen sowie im Kundensupport in Form von Chatbots. Es gibt jedoch auch Anwendungsbereiche, die keine personenbezogenen Daten erfordern, wie zum Beispiel die Wettervorhersage oder die Überprüfung von Programmiercode.

Was ist bei der Auswahl zu beachten?

Die Orientierungshilfe bietet Verantwortlichen eine nützliche Checkliste zur Auswahl von KI-Anwendungen. Sie behandelt zentrale Aspekte wie die Zweckbestimmung der Anwendung, das Einsatzgebiet, das Training der KI-Anwendung, Transparenzpflichten und unterschiedliche Risiken bei offenen und geschlossenen Systemen. Geschlossene Systeme sind offenen Systemen vorzuziehen, da letztere in der Regel eingegebene Daten zur Verbesserung des bestehenden Modells weiterverwenden. Bei geschlossenen Systemen hat der Hersteller bzw. Entwickler des KI-Modells hingegen keinen Zugriff auf die mit dem KI-Modell verarbeiteten Daten. Geschlossene Systeme erleichtern somit die Datenschutz-Compliance, da sie die Problematik der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den KI-Anbieter über den bloßen technischen Support hinaus eliminieren.

Was ist bei der Implementierung zu beachten?

Bei der Implementierung gibt die DSK Hinweise zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Unternehmen, die KI-Modelle sowohl innerhalb eines Konzerns einsetzen als auch am Markt anbieten. Es wird zwischen Unternehmen, die KI-Anwendungen gemeinsam nutzen, und dem beauftragten KI-Anbieter unterschieden. Darüber hinaus weist die DSK auf die Notwendigkeit interner Regelungen für die Nutzung von KI-Anwendungen hin. Diese Regelungen sollten ein Gesamtkonzept beinhalten, das neben der Prüfung der Erforderlichkeit von Datenschutz-Folgenabschätzungen auch den Schutz und die Sensibilisierung der Beschäftigten berücksichtigt und gleichzeitig auf Datenschutz und Datensicherheit durch Technikgestaltung setzt. Eine von der DSK vorgeschlagene praktische Maßnahme ist die Einrichtung betrieblicher Accounts für Beschäftigte unter Verwendung allgemeiner E-Mail-Adressen.

Was ist bei der Nutzung zu beachten?

Unternehmen sollten besonders vorsichtig bei der Eingabe personenbezogener Daten sein. Dies gilt insbesondere für besondere Kategorien personenbezogener Daten wie religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Gesundheitsdaten. Zudem wird auf die Richtigkeit der Ergebnisse, die Vermeidung von Diskriminierung und das letzte Wort von Menschen bei Entscheidungen mit Rechtswirkung hingewiesen.

Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz können Sie auf der Webseite der DSK abrufen.

Fazit: Seien Sie für den Einsatz von KI gewappnet!

Mit der Orientierungshilfe bietet die Datenschutzkonferenz eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, die KI-Anwendungen datenschutzkonform einsetzen möchten. So können sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig die Chancen der KI-Technologie verantwortungsvoll nutzen.

Die Orientierungshilfe kommt genau zur richtigen Zeit: Denn nach der Unterzeichnung des erwarteten KI-Gesetzes Mitte Juni durch die Präsidenten von Rat und Parlament, wird die Veröffentlichung im Amtsblatt am 12. Juli 2024 erwartet, sodass der Rechtsakt am 1. August in Kraft treten und die ersten produktrechtlichen Pflichten für LLMs zum 1. August 2025 greifen werden.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Landingpage zur KI-Verordnung.

KI Gesetz

Falls Sie Fragen rund um den Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen haben, sprechen Sie uns an!

 

 

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