Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz umfasst Dr. Schöneichs Beratung zu geistigen Schutzrechten alle Bereiche kreativer Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Werke. Auch technische Schutzrechte und der Know-how-Schutz gehören zu seiner täglichen Praxis, etwa im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Er berät dazu Unternehmen vom Start-Up bis hin zu forschenden Unternehmen oder auch Forschungseinrichtungen.
Im Zuge der Digitalisierung von Unternehmen und Institutionen sowie den sich daraus zum Teil ergebenden Fragen rund um Geistige Schutzrechte widmet sich Dr. Schöneich auch besonders dem IT- und Softwarevertragsrecht.
Im Wettbewerbsrecht hat Dr. Daniel Schöneich eine umfassende Expertise bei Produktwerbungen und Kennzeichnungen, die er häufig für Konsumgüter und Lebensmittelhersteller einsetzt. Daraus ergab sich eine weitere Spezialisierung auf das Fachgebiet des Weinrechts.
Er ist Lehrbeauftragter am Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht der TU Dresden und veröffentlicht regelmäßig zu Themen des Geistigen Eigentums, z.B. im Handbuch Kulturmanagement.
Dr. Schöneich ist Kanzleipartner und führt das Team Geistiges Eigentum.
Manhattan trifft Mountainbike. Im Referendariat nach dem Studium zog es Dr. Schöneich auch gen Westen. Er ließ Stationen an der Presserechtskammer des LG Dresden und in einer internationalen Großkanzlei hinter sich, um Erfahrungen in einer renommierten Kanzlei in New York zu sammeln. Privat bereist er gern mit seiner Familie die Welt oder lässt den Alltag im Sattel seines Mountainbikes hinter sich.
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