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05.03.2024

Battke Grünberg gliedert erfolgreich Betriebe aus einer Abtei aus und macht die Tochtergesellschaften damit zukunftsfähig

Battke Grünberg hat erfolgreich eine Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz von drei Teilbetrieben aus der Zisterzienserinnen-Abtei St. Marienstern in Panschwitz-Kuckau auf zwei neu gegründete Tochtergesellschaften abgeschlossen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sagt der betreuende Rechtsanwalt Dr. Ekkehard Nolting, denn das Umwandlungsgesetz zählt in § 124 abschließend auf, dass neben den Personen- und Kapitalgesellschaften u.a. auch Stiftungen und Gebietskörperschaften als übertragende Rechtsträger in Betracht kommen, nicht genannt werden aber kirchliche Träger wie Kirchgemeinden oder Klöster. Zudem sind in der juristischen Kommentarliteratur zu Umwandlungen unter Beteiligung dieser Träger bisher keinerlei Hinweise finden.

Große gemeinnützige Träger mit vielen unterschiedlichen Betrieben von der ambulanten Altenpflege bis zur Jugendhilfe, mit Heimen, Werkstätten für behinderte Menschen oder Privatschulbetrieben haben inzwischen die Notwendigkeit erkannt, die Betriebe auf eigene Tochtergesellschaften auszugliedern. Das dient u.a. der Risikoabgrenzung, der Konzentration auf Kernkompetenzen und einer einheitlichen Unternehmensphilosophie und damit verbunden einem höheren Identifikationsgrad der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nicht zuletzt unterstützt eine Ausgliederung eine bessere und effizientere betriebswirtschaftliche Steuerung.
Als eine von vielen Möglichkeiten der Umstrukturierung ist die Ausgliederung eine Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz. Der große Vorteil der Ausgliederung liegt darin, dass der auszugliedernde Betrieb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit allem, was zu ihm gehört, in einem einzigen Rechtsakt auf den neuen Träger übertragen werden kann. Die gewerbliche Wirtschaft nutzt die Instrumente des Umwandlungsrechts und des Umwandlungssteuerrechts daher schon lange, weil sie eine effektive und schonende Umstrukturierung erlauben. Durch das Jahressteuergesetz 2021 und die Änderungen in den §§ 51ff AO zu den steuerbegünstigten Zwecken wurden solche Umstrukturierungen nun auch für gemeinnützige Träger steuerlich erleichtert.

Diese „Change-Management-Prozesse“ stellen generell auch im gewerblichen Bereich besondere Herausforderungen an die Prozessstrukturierung und an die Kommunikation mit den Beschäftigten. Im Rahmen unseres Battke-Frühstücks am 28. Mai 2024 berichten Beteiligte in einer Podiumsdiskussion über ihre Erfahrungen und Learnings in einem Umwandlungsprozess.  Wir laden alle Interessierten aus allen Wirtschaftsbereichen herzlich dazu ein.

Für weitere Informationen sprechen Sie gern unser Gesellschaftsrechtsteam an.

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