Battke Frühstück: “Welt im Wandel”
Wir freuen uns auf unser erstes gemeinsames Battke Frühstück
am Freitag, den 10. Juni 2022, 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
im Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden, Taschenberg 3, 01067 Dresden
Erstmals präsentieren wir Ihnen Vorträge und Praxistipps aus all unseren Teams. Wir informieren über zahlreiche aktuelle und brisante Themen und geben wie gewohnt Tipps, wie Sie sich als Unternehmen bestmöglich vorbereiten oder schützen können. Sie haben die Möglichkeit, sich die für Sie interessantesten herauszusuchen. Zwischen den Blöcken sind Sie wie gewohnt zu einem gemeinsamen Frühstück eingeladen. Die Veranstaltung ist wie immer kostenfrei.
Unser Programm
Block 1
9:00 —9:45 Uhr
Referentinnen: Manuela Pokern und Karla Graupner-Petzold
Durch die medienwirksamen Fälle von Julian Assange, Edward Snowden und Chelsea Manning ist der Begriff “Whistleblowing” um die Welt gegangen. Die Bestrebungen des Gesetzgebers solche Hinweisgeber fortan besser zu schützen, zwingen Unternehmen zum Handeln. Die öffentliche Hand ist bereits zur Einrichtung von Meldestellen verpflichtet. Für den privaten Wirtschaftssektor ist es nur eine Frage von Monaten bis die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Verpassen Sie nicht den Start!
Frau Rechtsanwältin Pokern und Frau Rechtsanwältin Graupner-Petzold geben im Rahmen des Vortrages einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und erläutern das Spannungsfeld zwischen Whistleblowing und Geheimnisschutz. Anschließend geben sie praktische Tipps für die Einrichtung einer internen Meldestelle.
Referentin: Dr. Andrea Benkendorff
Der Erfolg eines Unternehmens hängt im hohen Maße vom Wissen seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab. Es muss sichergestellt werden, dass das Wissen ausscheidender Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Unternehmen bestehen bleibt. Die Zusammenarbeit zwischen jüngeren und älteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kann genutzt werden, um z.B. die technologischen Fähigkeiten zu fördern und einem Wissensverlust vorzubeugen. Doch wie kann generationenübergreifend gelernt werden?.
In diesem Vortrag geht es um geeignete Methoden aus der Praxis für den intergenerativen Wissenstransfer und wie dies arbeitsrechtlich etabliert werden kann.
Referenten: Anita Wehnert und Jan Rolla
Unternehmen sind einer Vielzahl von komplexen, oftmals branchenspezifischen Regelungen unterworfen. Neben gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen, die aktuell schon wieder diverse quantitative und qualitative Veränderungen vorsehen, sind dabei zunehmend außergesetzliche Regelungen, wie zum Beispiel freiwillige Selbstverpflichtungen oder Vorgaben von Vertragspartnern, im Blick zu behalten. Im Zuge der Pandemie und des Ukraine-Krieges hat sich die Dynamik des regulatorischen Umfeldes noch einmal deutlich intensiviert.
Die Leitungsorgane sind gehalten, diese Entwicklungen bei der Ausgestaltung des unternehmensinternen Compliance Managements zu berücksichtigen, da nur so Haftungsrisiken vermieden und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig gesichert werden können. Der Vortrag gibt einen Überblick über die wichtigsten, unter Compliance-Gesichtspunkten relevanten Entwicklungen und zeigt gebotene Änderungen der unternehmensinternen Compliance-Praxis auf.
Block 2
9:45 —10:30 Uhr
Referenten: Dierk Schlosshan und Daniela Guhl
Arbeitgeber sehen sich im Rahmen von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zunehmend häufiger mit dem Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 Datenschutzgrundverordnung konfrontiert. Bei Arbeitnehmervertretern besonders beliebt ist die Geltendmachung dieses datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs in Kombination mit der Kündigungsschutzklage. Ziel ist es, (1) kompromittierende Informationen zu erlangen, die der Kündigung die Grundlage entziehen, (2) die Abfindungssumme in die Höhe zu treiben.
Bei schlechter datenschutzrechtlicher Organisation kann eine ordnungsgemäße Auskunft über die vom Arbeitgeber verarbeiteten Daten nämlich sehr aufwändig und gerade bei langjährigen Arbeitsverhältnissen mit hohen Recherchekosten verbunden sein. Bei Falschauskünften oder Fristversäumnis drohen darüber hinaus Schadensersatzansprüche. Von diesen Kosten soll sich der Arbeitgeber durch Zahlung einer Abfindung “freikaufen”.
Wir zeigen Ihnen in unserem Vortrag auf der Basis aktueller Rechtsprechung
- wie weit der Auskunftsanspruch tatsächlich reicht (Spoiler: viel weiter, als Sie glauben!)
- wie Sie Vorsorge treffen können, um nicht in die beschriebene Drucksituation zu geraten
- mit welchen rechtlich stichhaltigen Argumenten Sie sich verteidigen können.
Referenten: Dr. Tina Lorenz und Kristian Glowe
Die aktuelle Situation in der Ukraine hat viele Menschen dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Viele dieser Menschen wollen schnell im EU-Ausland und damit auch in Deutschland ankommen und – zumindest vorübergehend — hier arbeiten. Gleichzeitig leiden die Unternehmen bei uns immer noch unter dem allgegenwärtigen Fachkräftemangel und haben ein großes Interessen an der Beschäftigung. Wenn Sie wissen wollen, was Sie bei der rechtssicheren Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern beachten müssen, sind Sie hier genau richtig. Im Vortrag werden sowohl grundlegende Fragen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen (unabhängig davon, ob aus der Ukraine oder anderen Nicht-EU-Ländern), als auch die aktuellen Sonderregeln und Erleichterungen der Bundesregierung für die ankommenden
ukrainischen Staatsbürger praxisnah aufbereitet. Der Vortrag gibt zudem eine Vielzahl von Hinweisen zu Fallstricken bei der Beschäftigung und insbesondere auch zur Arbeitsvertragsgestaltung und möglichen Hilfsangeboten.
Referenten: Anne Kiesewalter und Sven Sonntag
Immer wieder stehen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vor der Frage, ob ein “freier Mitarbeiter” wirklich selbstständig ist, oder ob es sich doch um eine nichtselbständige Tätigkeit und damit einen Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitsnehmerin handelt und damit Sozialversicherungsbeiträge abzuführen wären. Dieses Abgrenzungsproblem trifft sämtliche Branchen gleichermaßen, sei es die Gesundheitspflege, bspw. bei Honorarärzten, Vertretungsärzten oder Ärzten im Notdienst, sei es das Baugewerbe oder der Dienstleistungsbereich, wie bspw. IT- oder Reinigungsdienstleister. Doch auch im Gesellschaftsrecht sollte eine klare Abgrenzung im Blick behalten werden, insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführenden.
Rechtssicherheit kann die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens bieten. Das Verfahren wurde mit Wirkung zum 1. April 2022 geändert. Der Vortrag gibt Auskunft über die Änderungen zum 1. April 2022, den Stand der Rechtsprechung anhand einiger Fälle sowie zu Folgen der fehlerhaften Abgrenzung. Weiterhin geben wir Ihnen Tipps zur praktischen Handhabung der Abgrenzung mit an die Hand.
Frühstückspause
10:30 —11:15 Uhr
Block 3
11:15 —12:45 Uhr
Referenten: Dr. Daniel Schöneich und Karsten Matthieß
Obwohl die Digitalisierung bereits in vielen Betrieben erfolgreich Einzug gehalten hat, stellt die Umsetzung der erforderlichen betriebliche Prozesse viele Unternehmer und Unternehmerinnen weiter vor große Herausforderungen: Software wird häufig als Cloud-Service (z.B. Software as a Service (SaaS), angeboten. Sie liegt nicht mehr in der eigenen Systemumgebung. Es stellen sich damit Fragen zu Datenschutz und Verfügbarkeit der Anwendung. Mitarbeitende möchten mobil arbeiten und trotzdem in die betrieblichen Abläufe integriert sein. Kurz gesagt: Digitalisierung bringt nicht nur Erleichterung, sondern auch jede Menge Zweifel und Unsicherheit.
Der Vortrag wirft Schlaglichter auf die rechtlichen Themen, mit denen die einzelnen Akteure im Betrieb konfrontiert sind und gibt Orientierung für die alltägliche Praxis. Es geht z.B. um rechtliche Hürden bei der Ausschreibung, dem Erwerb von Hard-und Software und deren Implementierung. Die Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen sowie die richtige Einbeziehung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird beleuchtet.
Preisexplosion bei Baustoffen — Rechtliche Einordnung und Lösungsmöglichkeiten
Referenten: Prof. Dr. Johannes Handschumacher und Juliane Pethke
Die Preise für Baustoffe und Baumaterialien steigen seit Beginn der Pandemie überproportional an. Die Ukraine-Krise und die staatlichen Sanktion haben diese Entwicklung noch verstärkt. Die steigenden Preise haben die Kalkulation der Baukosten bei vielen Bauvorhaben gänzlich aus dem Gleichgewicht gebracht. Zusätzlich ist es überhaupt noch nicht absehbar, welche Folgen in dieser Hinsicht die aktuelle Ukraine-Krise mittel- und langfristig nach sich ziehen wird. Es stellt sich für viele Bau-Beteiligte die Frage, ob grundsätzlich Möglichkeiten für eine Preisanpassung bestehen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Insbesondere das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist hierbei in den Fokus der Baupraktiker gerückt.
Rechtsanwältin Pethke und Rechtsanwalt Prof. Dr. Handschumacher erläutern die entscheidenden Rechtsfragen aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln und geben Hinweise, wie Nachverhandlung über eine Preisanpassung geführt werden sollten.
Wenn’s eilt — Die Beschaffung in Krisenzeiten
Referentin: Juliane Pethke
Sie sind öffentlicher Auftraggeber und benötigen dringend Leistungen? Kennen Sie alle Möglichkeiten, die ihnen das Vergaberecht vor allem in Krisenzeiten hierfür bietet? Oftmals verzögert sich zum Ärger des öffentlichen Auftraggebers, wenn er diese Möglichkeiten nicht kennt, die Beschaffung der doch so dringend benötigten Leistung, sei es aufgrund der Wahl eines langwierigen oder der Durchführung eines fehlerhaften Vergabeverfahrens .
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen die, insbesondere während der Corona-Pandemie ergangenen, Rechtsprechungen zu Dringlichkeitsvergaben dar und geben wichtige Hinweise zu den aktuellen vergaberechtlichen Vorgaben einer zulässigen Dringlichkeitsvergabe.
Referent: Dr. Ekkehard Nolting und Jörg-Dieter Battke
Durch das Jahressteuergesetz 2020 mit der Neufassung der Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 AO) und des Unmittelbarkeitserfordernisses (§ 57 AO) haben sich die Möglichkeiten zur Umstrukturierung von gemeinnützigen Unternehmen, insbesondere ihrer Ausgliederung aus einer Stiftung auf gemeinnützige Tochtergesellschaften verbessert. Für solche Ausgliederungen kann es gerade bei großen Unternehmen mit Gegenständen aus sehr unterschiedlichen Bereichen (ambulante und stationäre Altenpflege, Jugendhilfe, Kindertagesstätten u.s.w.) gute Gründe geben. Dabei steht häufig der Wunsch im Vordergrund, das Stiftungsvermögen vor wirtschaftlichen Risiken (insb. Insolvenz) zu schützen und abzuschotten, die aus dem operativen Betrieb eines gemeinnützigen Unternehmens herrühren und die anderen Unternehmensteile infizieren können. Des Weiteren kommt die Etablierung oder Stärkung einer bereits existierenden Profit-Center-Struktur in Betracht, durch die die profitablen Bereiche und Quersubventionierungen besser sichtbar werden. Ferner können steuerrechtliche Motive eine Rolle spielen.
Für Stiftungen ebenfalls von größter Bedeutung ist das neue Stiftungsrecht, das zum 1. Juli 2023 in Kraft treten wird. Dieses bundeseinheitliche Stiftungsrecht wird für alle Stiftungen gelten und an Stelle der diversen Landesstiftungsgesetze der Bundesländer treten. Hierdurch wird im Ergebnis deutlich mehr Rechtssicherheit und ‑klarheit für alle Stiftungen — unabhängig von deren Größe — geschaffen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Ekkehard Nolting und Herr Rechtsanwalt Jörg-Dieter Battke geben in ihrem zweigeteilten Vortrag zunächst einen Überblick über die notwendigen Vorüberlegungen, die zu treffenden Vorbereitungen und Abläufe von Umstrukturierungen innerhalb von Stiftungen im Wege der Ausgliederung. Im zweiten Teil werden die für die Praxis wichtigsten Änderungen des Stiftungsrechts vorgestellt. Auch hier gibt es neue — und weitere — Möglichkeiten zur Umwandlung und Zusammenlegung von Stiftungen und zur Verlegung des Stiftungssitzes. Schließlich wird ein kurzer Abriss zur Haftungsverfassung und daraus folgendem Gestaltungsbedarf gegeben und das neu geschaffene Stiftungsregister mit seiner Funktion und Bedeutung vorgestellt.