News

27.04.2020

Virtuelle Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise

In unseren News vom 2.4.2020 haben wir schon darauf hingewiesen, dass virtuelle Betriebsratssitzungen und Beschlussfassungen des Betriebsrats nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht wirksam sind.
Der Bundestag will dies nun ändern und hat am 23.04.2020 ein Gesetz verabschiedet, das befristet bis zum 31.12.2020 Regelungen zur Virtualisierung der Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise trifft. Am 15.05.2020 wird das Gesetz im Bundesrat beraten. § 129 BetrVG n. F. soll Sitzungen betriebsverfassungsrechtlicher Gremien (Betriebsratssitzungen, Einigungsstellen und Wirtschaftsausschüsse) sowie die Beschlussfassung mittels Video- oder Telefonkonferenz erlauben. Betriebsversammlungen können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden.

Kontakt

Dr. Andrea Benkendorff

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Mediatorin (Univ.)

Coach (Univ.)

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