von Jan Rolla, LL.M. (Eur. Integration)
Obgleich das bereits seit Sommer 2023 im Entwurf vorliegende „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (Solarpaket 1) nicht mehr in 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde, ist mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in diesem Jahr zu rechnen. Zum einen zielen die Regelungen des Gesetzes darauf, den Ausbau der Photovoltaik zu erleichtern und zu beschleunigen und zum anderen soll das Gesamtsystem der Energieversorgung optimiert werden.
Achtung: Obgleich ausweislich der Gesetzesbegründung kein Bedarf für eine dingliche Sicherung des Nutzungsrechts durch Eintragung einer entsprechenden persönlichen Dienstbarkeit mehr bestehen soll, dürften die finanzierenden Kreditinstitute und potentielle Erwerber von EEG-Anlagen hierauf weiterhin bestehen.