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23.04.2021

Positive Stellungnahmen zur Reform des Personengesellschaftsrechts

In der öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages fand am 21. April 2021 die Expertenanhörung statt.
Die Voten waren überwiegend positiv und die Experten plädierten für eine möglichst umgehende Umsetzung. Der Ausschussvorsitzende Prof. Hirte stellte eine zügige Bearbeitung im Ausschuss in Aussicht, so dass das Gesetz auch noch in dieser Legislaturperiode in die abschließende Beratung im Bundestag gelangen kann.

Breite Zustimmung fanden insbesondere die Einführung eines GbR-Registers, das die Transparenz in Vertretungs- und – insb. bei Immobilienbesitz – Eigentumsverhältnisse verbessert und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten beträchtlich erhöht. Begrüßt wurde ferner, dass der untragbare Zustand beseitigt wird, dass der Rechtsanwender derzeit die tatsächlich aufgrund der Rechtsprechung bestehende Rechtslage aus dem Gesetz nicht mehr entnehmen kann; die Reform vollzieht dies nunmehr nach. Nachjustierungsbedarf wurde bei der Frage der Nachhaftung beim Formwechsel einer Personengesellschaft, beim Beschlussmängelrecht, bei der zwingenden Folge des Ausscheidens eines Gesellschafters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen (auch im Fall der Eigenverwaltung) gesehen oder auch bei der nunmehr vorgesehenen unbeschränkten Haftung des (noch) nicht im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten auch gegenüber demjenigen Gläubiger, der von der Kommanditistenstellung positiv weiß, gesehen.

Wir rechnen damit, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Angesichts der Bedenken des Bundesrats, der wegen der Einrichtung des Gesellschaftsregisters für die GbR dem Gesetz zustimmen muss, wird aber mit einem Inkrafttreten voraussichtlich frühestens zum 1.1.2023 zu rechnen sein.

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