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17.10.2019

Neue Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2020

Die Wahl, ob eine Leistung national oder EU-weit und damit unter Anwendung der Regelungen des GWB auszuschreiben ist, orientiert sich gemäß § 160 GWB an den sogenannten Schwellenwerten.
Diese werden in der Regel alle zwei Jahre durch die EU überprüft und auch angepasst. Letztmalig erfolgte eine Änderung zum 1. Januar 2018. Die EU-Kommission hat nunmehr eine Änderung der EU Schwellenwerte zum 1. Januar 2020 angekündigt.

Nach der Ankündigung sollen die Schwellenwerte wie folgt angepasst werden:

Bauaufträge derzeit bei EUR 5.548.000,00, dann EUR 5.350.000,00

Liefer- und Dienstleistungsaufträge derzeit bei EUR 221.000,00, dann EUR 214.000,00

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (oberer und oberster Bundesbehörden) derzeit bei EUR 144.000,00 dann EUR 139.000,00

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenbereich, Verteidigung und Sicherheit) derzeit bei 443.000,00, dann EUR 428.000,00.

Kontakt

Juliane Pethke

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Vergaberecht

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