Nachdem anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften im August 2022 erstmals selbst Träger berufsrechtlicher Pflichten geworden sind, obliegt ihnen seit Oktober 2023 nunmehr die der Kontrolle der Rechtsanwaltskammern unterliegenden Pflicht zur Schaffung eines Compliance-Managements ihrer berufsrechtlichen Risiken. Der neue § 31 BORA konkretisiert die bis dahin nur vagen Inhalte eines dahingehenden Risikomanagements. In der jüngsten Ausgabe der ZPG gibt Rechtsanwältin Anita Wehnert mit konkreten Handlungsempfehlungen Orientierung für die Compliance-bezogene Schaffung berufsrechtlicher Legitimität.
Die neuen berufsrechtlichen Anforderungen an anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften sind positiv zu bewerten. Sie ermöglichen den betroffenen Kanzleien die kritische Aufarbeitung von bislang unentdeckten Schwächen und Lücken. Berufsrechtliche Verstöße, die angesichts der neuen Vorgaben und der damit einhergehenden Dokumentationspflicht einem gesteigertem Verfolgungs- und Pönalisierungsinteresse der Rechtsanwaltskammern unterliegen dürften, können somit vermieden werden. Generell förderlich wirkt sich ein entsprechendes Compliance-Management im Sinne eines Gütesiegels auf das Vertrauen und die Integrität in den anwaltlichen Berufsstand aus. Nutzbarmachung der eigenen Systematik für die Compliance-bezogene Beratung bei Mandanten sind darüber hinaus positiver Nebeneffekt. Vor allem in Zeiten wirtschaftlicher Anspannung ist all dies für die Anwaltschaft als willkommene Chance zu verstehen.
Den ganzen Artikel von Rechtsanwältin Anita Wehnert lesen Sie in der neuen Ausgabe der Zeitschrift für das Recht der Personengesellschaften und Einzelunternehmen.
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Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Steuerrecht