Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt und den Verbänden zur Anhörung gegeben. Anlass sind die Änderungen des UNCITRAL-Modellgesetzes, das bereits dem derzeit geltenden Schiedsverfahrensrecht zugrunde liegt, die Rechtsänderungen in den benachbarten Ländern Frankreich, Schweiz und Österreich sowie die Digitalisierung. Mit dem Gesetz soll der Schiedsstandort Deutschland weiter gestärkt und für die internationale Wirtschaft attraktiver gemacht werden.
Dazu sollen folgende Maßnahmen beitragen:
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