Wie würden Sie Ihren Job Kindern erklären?
Ein „Bösewicht“ hat eine Rechnung nicht bezahlt. Damit der „Betrogene“ aber sein Geld bekommt, kümmern wir uns und holen es im besten Fall für ihn zurück. Wenn sich beide Parteien aber zu stark streiten, dann muss ein Gericht entscheiden.
Wenn ich meiner großen Tochter euphorisch meine Geschichten über erfolgreiche Pfändungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erzähle, sagt sie nur augenrollend: „Mama, das ist sowas von langweilig!“.
Den ganzen Tag Termine, Struktur und Akten – was ist Ihr Ausgleich?
In meiner Freizeit verbringe ich die Zeit am liebsten mit meiner Familie. Wir gehen viel zusammen spazieren oder joggen. Im Winter schnappe ich mir ein gutes Buch, eine große Kanne Tee und mache es mir mit vielen Kerzen zu Hause gemütlich. Ein richtig guter Film lockt mich aber auch mal ins Kino.
Sie dokumentieren jeden Fall Ihrer Anwältin, Sie verfassen Schriftsätze, sind bei Terminen mit Mandanten dabei. Sind Sie eigentlich die bessere Anwältin?
Nein, und das ist auch genau richtig so! Ich halte gern meinen Anwältinnen den Rücken frei, spreche mit ihnen über die Fälle, telefoniere gern mit den Mandantinnen und Mandanten. Aber für eine Anwältin fehlt mir einfach ein Juraabschluss und wahrscheinlich auch der Mut. Beim Thema Zwangsvollstreckung bin ich aber der Profi.
Welche Aufgabe würden Sie am liebsten mit Ihrer Anwältin tauschen, wenn das möglich wäre?
Da muss ich nicht lange überlegen: Gerichtstermine! Ich liebe Gerichte und Verhandlungen. Schon als Schülerin habe ich zum Teil meine Ferien auf der Zuschauerbank im Gerichtssaal verbracht. Da habe ich mein Herz für die Juristerei verloren.
Ich vermute, Sie sind ein zuverlässiges und gründliches Organisationstalent – haben Sie dennoch schon mal eine Frist verpasst und was ist dann passiert?
Aber natürlich! Das ist bereits einige Jahre her und geschah in meiner Ausbildungskanzlei. Ich vergaß den Poststempel einen Tag weiter zu stellen und habe dadurch die Frist für die sofortige Beschwerde eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zu spät notiert. Und wie es dann so ist, war genau an diesem Beschluss etwas falsch und wir haben „fristgerecht“ Rechtsmittel eingelegt. Aufgefallen ist es dann, als das Gericht die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen hat. Ich kann mich noch genau erinnern, als ich mit dem Schreiben in der Hand vor meinem Chef stand, das Gefühl vergisst man nicht so schnell. Ich habe dann eine eidesstattliche Versicherung abgeben und wir haben die Einsetzung in den vorherigen Stand beantragt. Letztlich ging alles gut. Daran werde ich mich aber mein ganzes Arbeitsleben erinnern.
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