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31.03.2023

Hinweisgeberschutzgesetz von der Tagesordnung des Bundestages kurzfristig abgesetzt

Deutschland hält den Spannungsbogen zum Hinweisgeberschutz weiter aufrecht. Der Bundestag sollte gestern über die beiden neu eingebrachten Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutzgesetz entscheiden (wir hatten berichtet). Der Bundestag hat das Thema allerdings kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen.
Vorausgegangen war die Anhörung der Sachverständigen im Rechtsausschuss am vergangenen Montag. Dort äußerten die gehörten Rechtswissenschaftler große Bedenken zum Vorgehen der Bundesregierung. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits in der Vergangenheit die Aufspaltung eines Gesetzes in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil für zulässig erachtet. Allerdings müsse für die Spaltung ein sachlicher Grund gegeben sein und dürfe nicht willkürlich oder rechtsmissbräuchlich erfolgen. Einen sachlichen Grund sahen die Rechtswissenschaftler aber im vorliegenden Fall nicht. Schließlich sei die Aufspaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes als Reaktion auf die verweigerte Zustimmung des Bundesrats erfolgt. Eine inhaltliche Begründung für die Aufspaltung sei nicht ersichtlich. Auch der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing sprach sich ausdrücklich dafür aus, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies sei die Chance, „zu einem besseren Gesetz zu kommen“. Wie es nun weiter geht, ist aktuell noch unklar.

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