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19.05.2022

Gute Nachrichten für Arbeitgeber: Kein Schmerzensgeld bei Corona-Infektion

Das Arbeitsgericht Siegburg hat am 30. März 2022 – 3 Ca 1848/21 – entschieden, dass eine Krankenschwester bei einer Corona-Infektion gegen ihren Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat, wenn sie nicht nachweisen kann, dass der Arbeitgeber die Schuld an der Erkrankung trägt.

Kontakt

Dr. Andrea Benkendorff

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Mediatorin (Univ.)

Coach (Univ.)

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