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20.03.2020

FAQ zum Mietrecht in Zeiten der Corona-Krise

Vermehrt kommt es durch die Corona-Krise zur Schließung von Läden und Betrieben sowie Veranstaltungsabsagen. Hier stellt sich für viele Mieter aber auch Vermieter die Frage, wie sich diese Schließung auf das bestehende Mietverhältnis auswirkt.
1.Entfällt die Pflicht zur Mietzahlung bei behördlichen Schließungsanordnungen oder anderen Quarantänemaßnahmen?

Auch in Zeiten des Coronavirus, bleiben die Parteien an ihre mietvertraglichen Pflichten gebunden. Hierzu gehört auch die Mietzahlung. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Vermieter die Mietsache nicht zur Verfügung stellen kann.

2. Bestehen Minderungsrechte wegen eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit?

Sofern die Nutzungshindernisse aus dem Bereich des Mieters resultieren, beispielsweise durch Quarantäneanordnung gegenüber den Mitarbeitern, kann die die Mietminderung begründende Gebrauchsbeeinträchtigung nicht bejaht werden.

3. Gelten die in Gewerbemietverträgen geregelten Betriebspflichten fort?

Grundsätzlich ja. Eine Vertragsanpassung kann nur dann erfolgen, wenn im Rahmen von Betriebsverboten der Betrieb des Geschäftes gänzlich unmöglich wird.

4. Welche Informationspflichten hat der Mieter?

Vermieter und Mieter haben grundsätzlich auch die Rechte und Rechtsgüter der jeweils anderen Partei zu schützen beziehungsweise hierfür Sorge zu tragen. Sofern sich aufgrund eines Coronaverdachtes auch Nutzer des Gebäudes gefährden könnten, hat der Mieter den Vermieter hierüber zu informieren. Diese Informationspflicht kann sich auch auf die übrigen Mieter ausweiten.

5. Kann ich mich vom Mietvertrag lösen, wenn ich ihn nur zur Durchführung einer Veranstaltung gebucht habe, diese jedoch durch eine behördliche Verfügung untersagt wurde?

Zunächst kommt es hier im Wesentlichen auf die vertraglichen Regelungen an. Sieht der Mietvertrag keine entsprechenden Regelungen vor, ist über die Möglichkeit einer Kündigung beziehungsweise Vertragsanpassung nachzudenken.

Wir weisen darauf hin, dass es sich auch im Mietrecht immer um Fragen des Einzelfalls handelt. Bei der Klärung der Frage, welche Rechte und Pflichten Ihnen als Vermieter bzw. Mieter in Zeiten der Corona-Krise vertraglich/gesetzlich zustehen, stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Kontakt

Juliane Pethke

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Vergaberecht

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