Die am 31. Januar 2019 bekanntgemachte VOB/A 2019 wurde am 19. Februar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht (vgl. BAnz AT 19.02.2019 B2). Die Änderungen erfassen nicht wie bislang angenommen und am 13. November 2018 vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DAV) beschlossen nur den 1. Abschnitt der VOB/A, sondern auch den 2. Abschnitt für die EU – weite Vergabe und 3. Abschnitt für Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit.
In Sachsen ist die Neufassung des 1. Abschnittes der VOB/A 2019 über die dynamische Verweisung in § 1 Absatz 2 des Sächsischen Vergabegesetzes ab dem Tag der Veröffentlichung, dem 19. Februar 2019, anwendbar. Für die Abschnitte 2 und 3 bedarf es noch einer Änderung der entsprechenden Anwendungsregelungen in § 2 VgV und § 2 Absatz 2 VSVgV.
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