In seinem Urteil vom 4. Juli 2019 (Az.: Rs.C. 377/17) hat der EuGH festgestellt, dass die Regelungen der HOAI zu Mindest- und Höchstsätzen für Planerhonorare EU-rechtswidrig sind.
Die VK Bund hat nunmehr in ihrem Beschluss vom 30. August 2019 – Az.: VK 2 – 60/19 unter Berücksichtigung dieser EuGH-Rechtsprechung entschieden, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung von Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren nicht mehr die EU-rechtswidrigen Vorschriften der HOAI für die Anwendung des Zuschlagskriteriums Preis (verbindlich) vorgeben darf.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht
Der schnelle Weg zu allen relevanten juristischen Entwicklungen und deren Bewertung durch die Experten von Battke Grünberg.
Alle zwei bis drei Monate erwarten Sie juristischen Neuigkeiten sowie Hinweise zu unseren bevorstehenden Veranstaltungen.