von Juliane Pethke
Beteiligen Sie sich als Bieter an Ausschreibungsverfahren, sollten Sie bei der Erstellung Ihres Angebots auf einige wichtige Dinge achten. So wird Ihr Angebot bei der Zuschlagsentscheidung positiv berücksichtigt und nicht ausgeschlossen:
Ergeben sich Rückfragen, platzieren Sie sie so früh wie möglich.
Erkennen Sie einen Vergabeverstoß, rügen Sie ihn so früh wie möglich. Eine verspätete Rüge kann zu deren gerechtfertigter Zurückweisung führen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Angebot alle abgeforderten Informationen und Unterlagen beinhaltet. Die Angaben sollten nachprüfbar und korrekt sein.
Alle Preise sind an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben und nicht auf einem eigenen Dokument (z.B. nur in der Urkalkulation) aufzuführen.
Vermeiden Sie z.B. den Hinweis auf eigene AGB bzw. Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gibt der Auftraggeber in der Regel vor.
Eine Inkompatibilität (z.B. veraltete Software) die dazu führt, dass das Angebot nicht oder nur verspätet eingereicht wird, ist Ihr Risiko.
Achten Sie darauf, dass die vorgeschriebene Form eingehalten wird. Ist das Angebot elektronisch einzureichen, ist eine Übersendung auf dem Postweg nicht zulässig.
Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber nur eine Aufklärung des Angebotes (z.B. zu technischen Einzelheiten) verlangt.
Können nachgeforderte Unterlagen oder Informationen nicht in der angegebenen Frist nachgereicht werden, bitten Sie den Auftraggeber vor Fristablauf um eine Verlängerung.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht