Tipps

10.01.2024

Das 1×1 der Angebotserstellung –
Wie Sie Ihr Angebot erfolgreich platzieren.

von Juliane Pethke

Beteiligen Sie sich als Bieter an Ausschreibungsverfahren, sollten Sie bei der Erstellung Ihres Angebots auf einige wichtige Dinge achten.  So wird Ihr Angebot bei der Zuschlagsentscheidung positiv berücksichtigt und nicht ausgeschlossen:

  1. Prüfen Sie die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.

Ergeben sich Rückfragen, platzieren Sie sie so früh wie möglich.

Erkennen Sie einen Vergabeverstoß, rügen Sie ihn so früh wie möglich. Eine verspätete Rüge kann zu deren gerechtfertigter Zurückweisung führen.

  1. Notieren Sie Fristen.

  2. Erstellen Sie ein Angebot.

Achten Sie darauf, dass Ihr Angebot alle abgeforderten Informationen und Unterlagen beinhaltet. Die Angaben sollten nachprüfbar und korrekt sein.

Alle Preise sind an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben und nicht auf einem eigenen Dokument (z.B. nur in der Urkalkulation) aufzuführen.

  1. Ändern Sie durch Ihr Angebot nichts an den Vorgaben in den Vergabeunterlagen.

Vermeiden Sie z.B. den Hinweis auf eigene AGB bzw. Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gibt der Auftraggeber in der Regel vor.

  1. Prüfen Sie notfalls, ob Ihre IT-Landschaft die Voraussetzungen der einzelnen Vergabeportale unterstützt.

Eine Inkompatibilität (z.B. veraltete Software) die dazu führt, dass das Angebot nicht oder nur verspätet eingereicht wird, ist Ihr Risiko.

  1. Übersenden Sie das Angebot.

Achten Sie darauf, dass die vorgeschriebene Form eingehalten wird. Ist das Angebot elektronisch einzureichen, ist eine Übersendung auf dem Postweg nicht zulässig.

  1. Reichen Sie Nebenangebote nur ein, wenn sie zugelassen sind.

  2. Reichen Sie mehrere Hauptangebote nur ein, wenn der öffentliche Auftraggeber dies zugelassen hat.

  3. Nachgeforderte Unterlagen oder Informationen sind nachzureichen.

Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber nur eine Aufklärung des Angebotes (z.B. zu technischen Einzelheiten) verlangt.

  1. Kommunizieren Sie!

Können nachgeforderte Unterlagen oder Informationen nicht in der angegebenen Frist nachgereicht werden, bitten Sie den Auftraggeber vor Fristablauf um eine Verlängerung.

Kontakt

Juliane Pethke

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Vergaberecht

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