Im Homeoffice kommt es schnell zu einer Vermischung zwischen der Hard- und Software des Unternehmens und der privaten Hard- und Software des Mitarbeiters. Die Verwendung von Software zu einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zweck, kann zu teuren Nachvergütungsansprüchen des Lizenzgebers führen.
Was ist zu beachten, wenn der Arbeitnehmer Unternehmenssoftware auf seinem privaten Gerät nutzt?
Ob der Einsatz von Unternehmenssoftware auf privaten Endgeräten von der bestehenden Lizenz erfasst ist oder eine Nachlizenzierung erforderlich ist, hängt u.a. von dem im Lizenzvertrag konkret verwendeten Begriff des Nutzers ab. Verschiedene Lizenzmodelle verwenden verschiedene Nutzerbegriffe.
Ist die betriebliche Nutzung von Software erlaubt, die auf privaten Geräten installiert ist?
Privat durch den Mitarbeiter erworbene Software umfasst in der Regel einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte, die auf eine private Nutzung beschränkt sind. Die betriebliche Nutzung ist also in der Regel ausgeschlossen. Je nach Ausgestaltung der Lizenzbedingungen, kann schon die Verbindung mit dem Unternehmensnetzwerk unzulässig sein. Soll die Software dennoch zu betrieblichen Zwecken verwendet werden, kann es daher notwendig sein, dass das Unternehmen für die entsprechende Software zusätzliche Lizenzen erwirbt.
Fazit:
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz