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16.05.2024

Bau- und Architektenrecht – Warum Sie bei Rechtsfragen besser auf den Anwalt als auf den Architekten setzen sollten. 

In einem aktuellen Fall hatte ein Architekt für seinen Bauherrn eine Skontoklausel zur Verwendung in Bauverträgen entworfen. Leider stellte sich im Verlauf eines Rechtsstreits zwischen dem Bauherrn und einem Bauunternehmen heraus, dass diese Skontoklausel rechtlich unwirksam war.
Daraufhin verklagte der Bauherr seinen Architekten auf Schadenersatz in Höhe des ihm entgangenen Skontos. Der Rechtsstreit ging durch drei gerichtliche Instanzen. In letzter Instanz stellte der Bundesgerichtshof fest, dass das Entwerfen einer Skontoklausel nicht zu den Berufsaufgaben eines Architekten gehört, sondern außerhalb seines Berufsbildes liegt. Der Bauherr konnte deshalb den Architekt wegen unerlaubter Rechtsberatung verklagen.
In der Praxis befindet sich ein Architekt oft in einem Dilemma, denn der Bauherr erwartet von ihm sehr weitgehende Beratungsleistungen, die bei objektiver Einschätzung eigentlich im Bereich der Rechtsdienstleistung liegen. Folgenden Ratschlag hat der Bundesgerichtshof dem Architekten für solche Fälle wörtlich gegeben:

„Der Architekt muss den Bauherrn nur darauf hinweisen, dass ihm eine solche Tätigkeit nicht erlaubt ist und der Bauherr sich insoweit an einen Rechtsanwalt zu wenden hat.“

 

Dies liegt auch im Interesse des Bauherrn selbst, denn der Architekt ist für einen Fehler bei der Rechtsberatung in aller Regel nicht versichert.
Wir hoffen, dass diese Zusammenfassung Ihnen bei der Einschätzung ähnlicher Fälle helfen kann und Sie ermutigt, bei rechtlichen Fragen stets auf professionelle Beratung zurückzugreifen.

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Kontakt

Rainer Fahrenbruch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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