Wenn Unternehmensentscheidungen über das Tagesgeschäft hinausgehen, entstehen oft juristische Fragen von strategischer Bedeutung. Dann sind die Spezialisten gefragt. Das Gesellschaftsrechtsteam berät und vertritt gewerbliche wie kommunale Unternehmen sowie Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft und deren Gesellschafter. Die Anwälte von Battke Grünberg beraten überall dort, wo es um strukturelle Aspekte von Unternehmen oder Institutionen geht: Gründungen, Umstrukturierungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie bei Privatisierungen und Rekommunalisierungen im kommunalen Bereich.
Sie begleiten die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen sowie Beirats- und Aufsichtsratssitzungen. Des Weiteren beraten sie bei Gesellschafterstreitigkeiten und vertreten ihre Mandanten in gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren.
Die Gesellschaftsrechtler von Battke Grünberg unterstützen Unternehmen und ihre Organe, insbesondere auch bei haftungsrechtlichen Fragen und behördlichen Untersuchungen. Dies umfasst die Beratung zu Fragen des Compliance-Managements und bei Internal Investigations. Damit geben sie Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten die notwendige Orientierung für rechtssicheres Handeln.
Ein weiterer Fokus des Teams Gesellschaftsrecht liegt im Bereich der geplanten und ungeplanten Unternehmensnachfolge.
Die betrifft geplante Unternehmensnachfolge die Überleitung eines inhabergeführten Unternehmens auf geeignete Nachfolger, bei denen es sich regelmäßig um Familienangehörige, aber auch Externe handelt. Diese Form der Unternehmensnachfolge setzt normalerweise eine mittel- bis langfristige Planung voraus.
Von einer ungeplanten Unternehmensnachfolge spricht man hingegen, wenn die Nachfolge durch unerwartete Ereignisse wie Krankheit oder Tod eintritt.
Für beide Arten der Unternehmensnachfolge ist eine frühzeitige individuelle Beratung und Gestaltung essenziell. Dies gilt etwa im Hinblick auf die entsprechende Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages, darauf abgestimmte testamentarische Verfügungen oder auch einen „juristischen Notfallkoffer“, der zur Absicherung des Unternehmens beispielsweise Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen enthalten kann.