Seit 2018 gilt die aktuelle EU-Datenschutz-Grundverordnung, die den Datenschutz für Unternehmen zu einer strukturellen Aufgabe macht und durch strenge Sanktionen hohe Haftungsrisiken birgt. Battke Grünberg hat deshalb sein Team im Datenschutzrecht verstärkt und darüber hinaus mit Battke Consulting ein zusätzliches Beratungsformat geschaffen.
Ziel der Beratung ist es, die datenschutzrechtliche Auflagen in den Unternehmen oder Institutionen der Mandantschaft rechtssicher zu erfüllen – mit möglichst geringen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb. Die Expertise der Battke-Grünberg-Spezialisten reicht dabei weit über die Regelungen der Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hinaus. Darum können sie auch Mandanten der öffentlichen Hand mit Blick auf landesspezifische Datenschutzbestimmungen unterstützen oder kirchliche Träger im Geltungsbereich des kirchlichen Datenschutzrechts.