Zur Mandantschaft im Energiewirtschaftsrecht zählen vorrangig Energieversorgungsunternehmen, Kommunen und industrielle Energieverbraucher. Häufig umfasst der Unternehmensgegenstand zugleich auch die Wasserver- und Abwasserentsorgung, deren Rechtsrahmen vergleichbar ist. Die Fachspezialisten von Battke Grünberg beraten hier in allen juristischen Fragen, einschließlich des Rechts der Erneuerbaren Energien. Sie gestalten und prüfen Energielieferungs-, Netzanschluss- oder Netznutzungsverträge und unterstützen ihre Mandanten bei Verhandlung, Abschluss und Verlängerung von Konzessionsverträgen.
Weitere Facetten des Fachgebiets sind die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Netzzugang und die Zahlung von Netznutzungsentgelten. Gleichermaßen zählt die Durchsetzung von zivilrechtlich ausgestalteten Rechten im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung zum Beratungsportfolio, etwa bei Entgelt-, Duldungs- und Unterlassungsansprüchen. Und selbstverständlich vertreten die Anwälte von Battke Grünberg die Mandanteninteressen in energiewirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten auch vor Gerichten und Behörden.