Beschlussfassungen und die Geltendmachung von Beschlussmängeln ist auch in der anwaltlichen Praxis ein ständiger Begleiter. Das im Sommer verabschiedete Reformgesetz zum Personengesellschaftsrecht enthält auch zu diesem Komplex Neuerungen, die für die Gestaltungspraxis von großer Relevanz sind. Unser Partner Dr. Ekkehard Nolting befasst sich in einem Aufsatz in der Neuen Juristischen Wochenschrift mit der Frage, wie Beschlüsse bereits in der Gesellschafterversammlung so fixiert werden können, dass sie – vorbehaltlich einer späteren gerichtlichen Aufhebung – einstweilen für alle Gesellschafter wirksam sind und damit Rechtssicherheit geschaffen werden kann.