Notizbuch iStock 611595560 1920x720px RGB RZ e1666685983695

Battke Brainery

The “BATTKE BRAINERY Online Seminars” come directly to your workplace. t the best breakfast time from 9:00 to 10:00 a.m., you can participate in an exclusive monthly online seminar free of charge. The highlight: The topics cover all areas of law on which we advise in our law firm.

Below you will find an overview of the first topics and dates. Please register for the seminars. You will then receive the dates for dialing in to the online seminars by email.

You are also welcome to tell your colleagues or business partners about the online seminars. Participation is free of charge.

We look forward to seeing you!

Your BATTKE GRÜNBERG Rechtsanwälte PartGmbB

2
Oktober 2024

BATTKE BRAINERY Cannabis, Alkohol und andere Drogen am Arbeitsplatz

SPEAKERS:

Rechtsanwältin Daniela Guhl
Rechtsanwältin Dr. Tina Lorenz
Rauschmittel am Arbeitsplatz – durch die neue Cannabisgesetzgebung ist dieses Thema aktueller denn je. Auch die Volksdroge Alkohol bleibt ein Dauerproblem: 7,9 Millionen Menschen der 18- bis 64-jährigen Bevölkerung in Deutschland konsumieren laut der letzten Erhebung in 2021 Alkohol in gesundheitlich riskanter Form (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Der Konsum insbesondere von Alkohol und Cannabis ist nicht immer und überall legal, aber was gilt eigentlich am Arbeitsplatz? Wir klären die wichtigsten Fragen zu diesem Thema: – Welche Möglichkeiten haben Sie als Arbeitsgeber oder Führungskraft, wenn Ihre Beschäftigten sich während der Arbeitszeit berauschen oder berauscht zur Arbeit kommen? – (Unter welchen Voraussetzungen) können Sie ein absolutes Rauschmittel-Verbot anordnen? – (Wann) können Sie wegen Rauschmittelkonsums abmahnen bzw. kündigen? Welche Besonderheiten gibt es bei Suchterkrankung? – Welche präventiven Maßnahmen sind aus rechtlicher Sicht für Arbeitgeber sinnvoll? – Welche Mitbestimmungsrechte hat Ihre Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung)?
13
November 2024

BATTKE BRAINERY Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – Was müssen Unternehmen jetzt wissen?

SPEAKERS:

Rechtsanwältin Dr. Marie Sophie Arendt
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) ist am 12. Juni 2023 in Kraft getreten und löst die alte Produktsicherheitsrichtlinie ab. Sie gilt europaweit ab dem 13. Dezember 2024 und bringt umfassende Änderungen für alle Marktteilnehmer mit sich, die Produkte in der EU vertreiben. Die GPSR führt neue Pflichten für Hersteller, Händler und Importeure ein, wie zum Beispiel die Durchführung von Risikobewertungen und die Erstellung von Produktsicherheitsberichten. Sie verschärft auch die Anforderungen an die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten. Je nach Ihrer Rolle in der Lieferkette haben Sie unterschiedliche Pflichten zu erfüllen. Als Hersteller müssen Sie beispielsweise sicherstellen, dass Ihre Produkte sicher sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Als Händler müssen Sie sicherstellen, dass die Produkte, die Sie verkaufen, sicher sind und den Anforderungen der GPSR entsprechen. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um die Konformität Ihrer Produkte mit der GPSR zu gewährleisten. In dem Vortrag zeigen wir Ihnen die Pflichten auf und geben Praxistipps, wie eine rechtskonforme Umsetzung der Verordnung bei Ihnen gelingen kann. Sie erfahren in dem Vortrag auch, welche Haftungsrisiken Sie bei Verstößen gegen die GPSR eingehen. Zu denken ist beispielsweise an Geldbußen, Verkaufsverbote und Schadensersatzansprüche. Inhaltliche Schwerpunkte: – Neuerungen der GPSR – (Informations-) Pflichten der Wirtschaftsakteure – Produktkonformität mit der GPSR – Haftungsrisiken bei Verstößen gegen die GPSR
11
Dezember 2024

BATTKE BRAINERY Wie gelingt die Energiewende im Unternehmen?

SPEAKERS:

Rechtsanwalt Jan Rolla, LL.M. (Eur. Integration)
Laut einer im Auftrag der BayWa erstellten Studie machen sich derzeit 95% aller Unternehmen für die Energiewende bereit. Zu den drei wichtigsten Themen zählen hiernach -der Ausbau von Kapazitäten für die Energiespeicherung, -Fragen im Zusammenhang mit dem Anschluss an die vorgelagerten Energieversorgungsnetze und -der schrittweise Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe. Allerdings sehen sich die Unternehmen auch mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert. So fehlt es nach wie vor an durchgängig verfügbarer “Grüner Energie”; zudem bestehen bürokratische Hürden bei Bau und Genehmigung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien. Die Veranstaltung im Rahmen der “Battke-Brainery”-Reihe stellt den geltenden Rechtsrahmen für die Umsetzung der Energiewende dar und zeigt Möglichkeiten auf, wie und mit welchen konkreten Maßnahmen die Energiewende auch in Ihrem Unternehmen gelingen kann.