Keine Übergangsfristen, verschärfte Meldepflichten, persönliche Haftung der Geschäftsleitung – das NIS2-Umsetzungsgesetz ist in Kraft. Für rund 30.000 Unternehmen in Deutschland gilt: Handlungsbedarf besteht sofort.
Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz hat Deutschland die europäische NIS2-Richtlinie in nationales Recht überführt. Das Ergebnis: Cybersicherheit ist keine freiwillige Maßnahme mehr, sondern eine gesetzliche Compliance-Pflicht. Betroffen sind Unternehmen aus 15 definierten Sektoren – von Energie über Gesundheit bis hin zu digitaler Infrastruktur.
Das Gesetz unterscheidet zwei Kategorien:
In bestimmten Bereichen der digitalen Infrastruktur kann die Betroffenheit auch unabhängig von der Unternehmensgröße gelten. Auch wer „nur” digitale Dienstleistungen erbringt oder Teil kritischer Lieferketten ist, kann in den Anwendungsbereich fallen.
Wer die Pflichten nicht erfüllt, riskiert hohe Bußgelder – und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Hinzu kommen Reputationsschäden, die im Ernstfall schwer wiegen.
Battke Grünberg begleitet Sie durch den Regulierungsdschungel – von der Betroffenheitsprüfung über die BSI-Registrierung bis zur Etablierung belastbarer Risikomanagement-Strukturen. Zuständig sind Dr. Daniel Schöneich und Josephine Klawon LL.M.
Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Beratungsanfrage finden Sie hier: battke-gruenberg.de/nis2
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