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02.04.2020

Virtuelle Betriebsratssitzung in Zeiten von Corona?

Mitarbeiter und mit Ihnen auch Betriebsräte arbeiten im Home-Office oder sind in Kurzarbeit. Kann schnell und unbürokratisch ein Betriebsratsbeschluss z.B. in einer Videokonferenz mit anschließender Dokumentation gefasst werden? Müssen Betriebsräte entgegen des Kontaktverbotes ein Gesundheitsrisiko eingehen, sich bei Betriebsratssitzungen zu treffen?
Im Betriebsverfassungsgesetz ist hierfür keine Lösung vorgesehen. Ein solcher Beschluss ist wohl formal zu beanstanden. Es sollte mindestens im Beschluss dokumentiert sein, dass eine normale Beschlussfassung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben derzeit ausgeschlossen ist und beabsichtigt ist, den Beschluss inhaltsgleich zu wiederholen, sobald man sich wieder live treffen kann. Arbeitsgerichte haben dann eine Chance, die besondere Situation im Einzelfall zu berücksichtigen. Das einfache Nichthandeln des Betriebsrat mag bei der eingeschränkten Mitbestimmung eine Lösung sein, da nach Fristablauf die Zustimmung gesetzlich fingiert wird. Spätestens aber bei dringend benötigten Betriebsvereinbarungen z.B. zur Kurzarbeit ist dies keine Lösung, selbst wenn man sich inhaltlich einig ist. Der Betriebsratsvorsitzende muss die Vereinbarung auch live unterschreiben.

Wenn man aber einen rechtssicheren Beschluss braucht, bleibt es dabei, dass die Betriebsratsmitglieder  – unter Einhaltung der Mindestabstände- zur Beschlussfassung zusammenkommen müssen.

Kontakt

Dr. Andrea Benkendorff

Lawyer

Specialist lawyer for labour law

Mediator (Univ.)

Coach (Univ.)

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