Bisher steht Rechtsanwälten wie vielen anderen Freiberuflern nur eine beschränkte Anzahl von Rechtsformen zur Ausübung ihres Berufs zur Verfügung. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts eröffnet der Gesetzgeber zum 1. Januar 2024 auch Freiberuflern den Weg in die Handelsgesellschaften (insb. GmbH & Co KG). Zugleich wurde noch kurz vor Ende der Legislaturperiode die große Berufsrechtsreform für Rechtsanwälte verabschiedet, mit der vor allem das Recht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften neu gefasst worden ist. Für Rechtsanwälte (und andere freie Berufe) ergeben sich damit neue Möglichkeiten. In einem Beitrag im Betriebsberater 2021, Seite 1795 (Heft 31) stellt Rechtsanwalt Dr. Ekkehard Nolting die Umwandlungsmöglichkeiten für sog. “Berufsausübungsgesellschaften” vor allem mit Blick auf die berufliche Haftung für Rechtsanwälte vor.