Online-Gründung von GmbHs

Mit Wirkung zum 1. August 2022 ist u. a. die Online-Gründung von GmbHs möglich.
Die Online-Gründung erfolgt mittels Videokommunikation mit dem Notar. Hierbei ist im Rahmen des notariellen Onlineverfahrens die Bargründung der GmbH ebenso wie deren Sachgründung möglich.

Die Gründung mittels Videokommunikation ist auch durch das sog. vereinfachte Verfahren unter Verwendung von Musterdokumenten möglich. Dies setzt allerdings voraus, dass die GmbH höchstens drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer haben wird.

Des Weiteren sind mit Wirkung zum 1. August 2022 Handelsregisteranmeldungen für Personenhandels- und Kapitalgesellschaften im Rahmen des Online-Beglaubigungsverfahrens möglich. Entsprechendes gilt für Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister.

Die Identifikation der Beteiligten erfolgt durch Auslesen des Chips der Ausweise.

Mit dem notariellen Onlineverfahren trägt der Gesetzgeber der veränderten Lebenswirklichkeit Rechnung, wonach zunehmend “Zusammenkünfte” mit Hilfe von elektronischen Kommunikationsmitteln durchgeführt werden. Eine persönliche Anwesenheit beim Notar wird insofern entbehrlich.

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Jörg-Dieter Battke
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