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25.09.2019

Keine Wissenszurechnung von der Mutter- zur Enkelgesellschaft

Das OLG Frankfurt am Main hat in einem zum Abgasskandal gehörenden Verfahren entschieden, dass das Wissen der Konzernmutter VW hinsichtlich der manipulierten Motorensteuerungssoftware nicht der verklagten Enkelgesellschaft zugerechnet werden kann (Urteil vom 4. September 2019, Az. 13 U 136/18). Das Gericht wies mit dieser Begründung die Klage eines Käufers gerichtet auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ab. Das Wissen eines Gesellschafters einer juristischen Person kann grundsätzlich nicht zugerechnet werden. Dass die Gesellschaften in einem Konzern verbunden sind und zwischen den Gesellschaften Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge bestehen, reiche nicht aus.

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