Law in House 7: Pflege-Check

Sind die Klauseln in den Heimverträgen auf dem aktuellen Stand? Steht eine Entgelterhöhung an? Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist als modernes Verbraucherschutzgesetz für ältere Menschen, pflegebedürftige und behinderte Volljährige eingeführt worden und regelt die zivilrechtliche Ausgestaltung der Heimverträge. Mittlerweile liegen erste ober- und höchstgerichtliche Entscheidungen (etwa zur Entgelterhöhung) vor, die es unbedingt zu beachten gilt.

Auch Regelungen in ambulanten Pflegeverträgen sind immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen.

Beim Betreuten Wohnen ist – wenn die zwingende Anwendung des WBVG und des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoG) vermieden werden soll – darauf zu achten, dass Mietverträge nur mit Unterstützungsleistungen und nicht mit Leistungen der ambulanten Pflege verknüpft werden.

Wir bieten Ihnen einen i. d. R. eintägigen Pflege-Check in Bezug auf typische Fehler in den Verträgen und bei Entgelterhöhungen an. Inhalt dieses Angebots ist das Aufdecken von gegebenenfalls bestehendem Handlungsbedarf. Wir sagen Ihnen, an welcher Stelle Sie handeln sollten. Die komplette rechtliche Prüfung und geggebenenfalls Überarbeitung Ihrer Formulare, Vertragsmuster und internen Abläufe kann dann später erfolgen.

Für diesen Pflege-Check stellen Sie uns im Schritt 1 vorab (z. B. durch Übersendung per E-Mail) zunächst die Informationen und Dokumente zur Verfügung, die wir auf aktuellen Handlungsbedarf hin prüfen sollen. Anschließend prüfen wir diese Informationen und Dokumente (üblicherweise im zeitlichen Rahmen von etwa 4 Stunden) auf Handlungsbedarf – es erfolgt in diesem Rahmen noch keine vollständige rechtliche Prüfung und Überarbeitung der Dokumente (diese vollständige rechtliche Prüfung/Überarbeitung wird bei Bedarf gesondert angeboten).

Dies können folgende Informationen/Dokumente sein:

  • Bei stationärer Pflege: Wohn- und Betreuungsvertrag, Heimvertrag, Vertrag für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungsvertrag bei vollstationärer Pflege, Tagespflegevertrag (Vertrag für Tagespflegeeinrichtungen), Kurzzeitpflegevertrag
  • Entgelterhöhungsschreiben im Bereich der stationären Pflege nach dem WBVG
  • Pflegevertrag bei häuslicher (ambulanter) Pflege
  • Service-/Unterstützungsverträge (zum Teil auch noch als Betreuungsverträge bezeichnet) beim Betreuten Wohnen

 

In Schritt 2 kommen wir (i. d. R. für 4 weitere Stunden) zu Ihnen ins Unternehmen, um mit Ihnen den gegebenenfalls bestehenden Handlungsbedarf und das weitere Vorgehen zu besprechen. Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob Sie mit den im Rahmen des Pflege-Checks erworbenen Hinweisen selbst eine Lösung erarbeiten oder ob Sie hierzu eine über den Pflege-Check hinausgehende rechtliche Beratung und Unterstützung durch uns in Anspruch nehmen möchten. In letzterem Falle unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Kosten dieses umfassenden Pflege-Checks: Nach Vereinbarung. Das Honorar richtet sich nach dem gewünschten inhaltlichen und zeitlichen Umfang des Pflege-Checks.

Anita Wehnert
Tel: +49 351 563 90 21