Zweiter Anlauf für das Hinweisgeberschutzgesetz

Nachdem der Bundesrat die Zustimmung zum Gesetzesentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes verweigerte, nimmt die Bundesregierung nun einen zweiten Anlauf. Der ursprüngliche Entwurf wird nun in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten. Der erste Entwurf entspricht im Wesentlichen dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurf. Allerdings hat die Bundesregierung den zustimmungspflichtigen Part gestrichen und ausdrücklich Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Richterinnen und Richter im Landesdienst aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. In einem zweiten Gesetzentwurf „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz“ wird diese Streichung wieder aufgehoben. Mit dieser Vorgehensweise umgeht die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss. Schon morgen, am 17. März 2023, berät der Bundestag im Rahmen der ersten Lesung über die Gesetzesentwürfe. Wir bleiben für Sie dran!
Mehr Informationen zum Hinweisgebersystem und unsere Leistungen finden Sie hier: https://battke-gruenberg.de/hinweisgeberschutzgesetz/

Teilen:

Karla Graupner-Petzold
Tel: +49 351 563 90 21