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19.10.2020

Telefonische Krankschreibung erneut bis zum 31.12.2020 möglich

Vom 19.10.2020 vorerst bis zum 31.12.2020 können Ärztinnen und Ärzte erneut bei leichten Atemwegserkrankungen durch telefonische Anamnese bis zu 7 Kalendertage die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Sie müssen  aber persönlich die Anamnese durch eine eingehende telefonische Befragung erstellen. Diese Krankschreibung kann telefonisch weitere 7 Kalendertage verlängert werden.

Kontakt

Dr. Andrea Benkendorff

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Mediatorin (Univ.)

Coach (Univ.)

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