Vom 19.10.2020 vorerst bis zum 31.12.2020 können Ärztinnen und Ärzte erneut bei leichten Atemwegserkrankungen durch telefonische Anamnese bis zu 7 Kalendertage die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Sie müssen aber persönlich die Anamnese durch eine eingehende telefonische Befragung erstellen. Diese Krankschreibung kann telefonisch weitere 7 Kalendertage verlängert werden.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mediatorin (Univ.)
Coach (Univ.)