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15.06.2026

KI-Haftung: Google haftet für falsche KI-Aussagen

Google-KI rückte einen Münchener Verlag fälschlicherweise in die Nähe einer Betrugsmasche – ohne jeden Beleg. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 28. Mai 2026 entschieden: Google haftet dafür direkt. Die Entscheidung ist wegweisend für den Umgang mit KI-generierten Inhalten.

Der Fall

Wer bei Google nach einem Münchener Verlag  in Verbindung mit dem Begriff “Betrugsmasche” suchte, bekam mehr als nur Suchergebnisse: Googles KI-Suchübersicht („AI Overview”) fasste die Treffer eigenständig zusammen – und das Ergebnis war verheerend. Die KI listete angebliche „Merkmale einer Betrugsmasche”, warnte Nutzerinnen und Nutzer vor dem Verlag und empfahl sogar, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Konkret formulierte die KI sinngemäß:

„Ja, das Verlagshaus ist bekannt für unseriöse Geschäftspraktiken …”

Belege für diese schwerwiegenden Vorwürfe? Fehlten. Der Verlag sah seinen Ruf im geschäftlichen Verkehr erheblich beeinträchtigt und wollte das nicht hinnehmen: Er stützte sich auf sein Unternehmenspersönlichkeitsrecht, dass davor schützen soll, dass der Ruf im Wirtschaftsleben durch falsche Behauptungen zerstört wird und verlangte Unterlassung der Aussagen (§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 3 GG).

Google widersprach dem und berief sich darauf, dass die Daten schließlich von fremden Internetseiten stammten und es sich nicht um eigene Aussagen handeln würde. Die Suchmaschine fasse diese Inhalte lediglich automatisch zusammen, und Nutzerinnen und Nutzer könnten die verlinkten Quellen jederzeit selbst anklicken und überprüfen.

Die Entscheidung:

Google ist Äußernder – nicht nur Verteiler

Das LG München I gab dem Verlag weitgehend recht und untersagte Google mit Urteil vom 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) die weitere Verbreitung der beanstandeten KI-Aussagen.

Der entscheidende rechtliche Kern: Das Gericht behandelte die KI-Zusammenfassung nicht wie ein klassisches Suchergebnis. Der “Al Overview” unterscheide sich laut den Richtern von einer normalen Trefferliste. Eine herkömmliche Trefferliste zeigt nur, was andere geschrieben haben. Die KI-Übersicht hingegen fasst Informationen eigenständig zusammen, strukturiert sie, bewertet sie und tritt dem Nutzer gegenüber als geschlossene, aus sich heraus verständliche Aussage auf. Teilweise habe die Zusammenfassung sogar Aussagen enthalten, die sich in den verlinkten Quellen überhaupt nicht fanden. Darin sieht das Gericht eine eigene Aussage von Google.

Weil Google damit als unmittelbarer Äußernder auftritt – und nicht nur als technischer Verteiler fremder Inhalte –, greift die Haftungsprivilegierung für Plattformen nicht.

Meinung auf falscher Grundlage

Das Gericht musste daher die beanstandeten Aussagen rechtlich einordnen: Während Tatsachenbehauptungen rechtswidrig sind, wenn sie sich als unwahr erweisen und in Persönlichkeitsrechte eingreifen, genießen Meinungsäußerungen als unverzichtbarer Bestandteil der freien gesellschaftlichen Debatte einen stärkeren Schutz.

Die schwerwiegenden Vorwürfe der KI – Betrug, unseriöse Geschäftspraktiken – stufte das Gericht als Tatsachenbehauptungen ein. Google verlor dennoch, weil sie die Vorwürfe des Betrugs nicht nachweisen konnte und die Meinung daher auf falschen Tatsachen beruhte. Damit überwogen die Persönlichkeitsrechte des Verlags. Google wurde untersagt, den Verlag als Betreiber einer Betrugsmasche darzustellen und zu empfehlen, rechtliche Hilfe gegen den Verlag zu suchen.

Was das Urteil für Sie bedeutet

Wer eine KI betreibt, die eigenständig Aussagen über Dritte generiert, steht dafür rechtlich ein.

Für Unternehmen, die von KI-Systemen falsch dargestellt werden, öffnet dieses Urteil den Weg zu einem effektiven Rechtsschutz

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn wir Sie unterstützen können!

 

Kontakt

Dr. Marie Sophie Arendt

Rechtsanwältin

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