Tarifpflicht in der Pflege – Beitrag in der Zeitschrift „Häusliche Pflege“

Ab dem 1. September 2022 werden Versorgungsverträge nur noch mit den Pflegeeinrichtungen geschlossen, die ihren Pflege- und Betreuungskräften Tariflohn zahlen. Was das für die Pflegeeinrichtungen bedeutet und wie die Tarifpflicht umgesetzt werden sollte, erklären unsere Anwälte Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß in einem Beitrag in der Zeitschrift „Häusliche Pflege“.

Teilen:

Karsten Matthieß
Tel: +49 351 563 90 22