Neuregelungen des Nachweisgesetzes zwingen zur Überarbeitung der Arbeitsverträge

Die aktuellen Änderungsvorschläge im Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 20/1636) basieren auf einer Eu-Richtlinie und zwingen alle Arbeitgeber/innen zur Überarbeitung ihrer Arbeitsvertragsmuster mit dem Ziel, mehr Transparenz hinsichtlich der Arbeitsvertragsbedingungen herzustellen. Neben einer Vertragsanpassung kann auch ein Informationsblatt dem/der Arbeitnehmenden ausgehändigt werden. Ab 1. August 2022 müssen Arbeitgeber/innen tätig werden. Änderungen müssen meist vorgenommen werden bei den Regelungen zur Kündigung, zur Zusammensetzung und der Höhe des Arbeitsentgelts, zur Probezeit sowie zur Arbeitszeit inkl. Überstunden.

Alle Information zum Nachweisgesetz finden Sie hier.

Teilen:

Dr. Andrea Benkendorff
Tel: +49 351 563 90 26