Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Am Dienstag konnten die Vertreter und Vertreterinnen von Bundestag und Bundesrat eine Einigung im Vermittlungsausschuss zum Inhalt des #Hinweisgeberschutzgesetzes erzielen. Gestern stimmte der Bundestag bereits dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu. Soeben hat auch der Bundesrat seine ersehnte Zustimmung gegeben.
Die Pflicht zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals wurde fallen gelassen. Nichtsdestotrotz soll die interne Meldestelle auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten. Ebenfalls sieht der Kompromiss des Vermittlungsausschusses vor, den Anwendungsbereich des Gesetzes zu begrenzen. Informationen über Verstöße fallen nur noch in den Anwendungsbereich des Gesetzes, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen. Das Gesetz enthält nun auch eine erfreuliche Herabsetzung der maximalen Höhe des angedrohten Bußgeldes bei einem Gesetzesverstoß von EUR 100.000 auf EUR 50.000. Allerdings tritt das Gesetz nicht erst drei Monate nach #Verkündung in Kraft, sondern bereits nach einem Monat. Unternehmen sind daher gehalten, sich schnellstmöglich mit dem Gesetz und den daraus resultierenden Pflichten zu befassen.

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Karla Graupner-Petzold
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