Tariflohn in der Pflege: Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht – kostenfreies Online-Seminar zum Thema

Das Thema “Tariflohn in der Pflege” ist nach wie vor für alle betroffenen Pflegeeinrichtungen brandaktuell. Nun hat der GKV-Spitzenverband am 24. Januar 2022 endlich die Richtlinien zu den Verfahrens- und Prüfgrundsätzen zur Einhaltung der Vorgaben für Versorgungsverträge nach § 72 Absätze 3a und 3b SGB XI beschlossen. Diese Richtlinien hat das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 27. Januar 2022 genehmigt. Sie sind mittlerweile auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Am 3. Februar 2022 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr erläutern wir in einem kostenfreien Online-Vortrag in Kooperation mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen, wie Pflegeeinrichtungen die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Thema “Tariflohn in der Pflege” umsetzen können. Dabei werden auch die neuen GKV-Richtlinien berücksichtigt.

Sie können sich direkt unter nachfolgendem Link anmelden:

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