Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle

Mit großer Wahrscheinlichkeit tritt noch dieses Jahr das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Damit sind neben öffentlichen Institutionen ab dem 1. Januar 2023 auch Unternehmen der Privatwirtschaft mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten.
Alle relevanten Informationen dazu sowie ein FAQ-Download mit den wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen stehen auf unserer Seite zum Hinweisgeberschutzgesetz für Sie zur Verfügung.

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Karla Graupner-Petzold
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