Neues zur Fachkräfteeinwanderung – Gesetzesentwurf liegt vor

Der Gesetzentwurf zur angekündigten Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes liegt vor, jetzt startet das Anhörungsverfahren. Eine Umsetzung der Pläne der Bundesregierung wird damit konkreter.

Für viele Branchen sind weitreichende Erleichterungen enthalten. Neben Unternehmen, die wegen des Fachkräftemangels auf der Suche nach Mitarbeitenden mit Berufsausbildung und Hochschulabschluss sind, profitieren insbesondere auch die Pflege und Logistik von erleichterten Voraussetzungen.

Für Pflegehilfskräfte soll es in der Beschäftigungsverordnung eine Sonderregelung geben, nach der diese bei Vorliegen einer Ausbildung als Hilfskraft (nicht als Fachkraft!) vereinfacht tätig werden können. Für ältere Kraftfahrer werden Ausnahmeregelungen für Gehaltsgrenzen älterer Personen erweitert. Auch fallen jetzt Führungskräfte in der Logistik und im Bau unter die gesuchten Fachkräfte!

Daneben werden – wie bereits aus dem Referentenentwurf bekannt – die Einwanderung von Fachkräften mit Ausbildungs- und Hochschulabschluss erleichtert, die Gehaltsgrenzen bei der Blauen-Karte stark abgesenkt und die Kontingente für Beschäftigte aus den Westbalkanstaaten erweitert. Auch das neue “Chancen-Einwanderungssystem” mit Punkteskala lässt jetzt schon Kriterien und Gewichtung erkennen.

Zusätzlich soll es für Branchen mit Saisonarbeitskräften eigene Kontingente zur Beschäftigung von Aushilfen geben.

Aber Achtung: Bei Verstößen von Unternehmen gegen die Regelung zur Beschäftigung von Ausländern soll es nicht nur weiterhin Bußgelder geben. Der Gesetzesentwurf enthält jetzt auch eine bis zu fünfjährige Sperre zur Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern, wenn bei deren Beschäftigung schwerwiegende Verstöße begangen werden, insbesondere wenn notwendige Arbeitsbedingungen nicht gewährt werden oder eine illegale Beschäftigung erfolgt.

Eine detaillierte Zusammenfassung finden Sie hier (PDF)!

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Kristian Glowe
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