Gesetzlicher Unfallschutz im Homeoffice

Der Weg ins häusliche Büro ist ein Arbeitsweg und damit vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt, wenn der Mitarbeiter im Homeoffice arbeitet. Dies hat das Bundessozialgericht am 8.12.2021 (Az. B 2 U 4/21 R) in einem Fall entschieden, in dem ein Mitarbeiter von seinem Schlafzimmer in sein Bürozimmer im eigenen Haus verunglückte.

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Dr. Andrea Benkendorff
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