Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der der Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie dient. Damit sollen aber nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch innerstaatliche Umstrukturierungen von Unternehmen rechtssicherer und effizienter gestaltet werden. Der Referentenentwurf enthält einige Neuerungen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung soll es künftig ein rechtssicheres europaweit kompatibles Verfahren geben. Die beteiligten Gesellschaftsregister der Mitgliedstaaten sollen dabei digital und einheitlich miteinander kommunizieren.
  • Der Referentenentwurf sieht zudem vor, dass die Rechte der Minderheitsgesellschafter bei grenzüberschreitenden und bei innerstaatlichen Umwandlungen vereinheitlicht werden sollen. Die Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der Verschmelzung soll beendet werden. Künftig sollen beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern in der Lage sein, ein Spruchverfahren einzuleiten.
  • Darüber hinaus enthält der Referentenentwurf eine Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese sollen künftig bei grenzüberschreitenden Umwandlungen einen Anspruch auf frühzeitige und umfassende Information über das Umwandlungsvorhaben erhalten.
  • Schließlich hält der Entwurf auch eine Stärkung der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften bereit. Diese sollen bei einer Umwandlung einen prozessual durchsetzbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung erhalten.

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Karla Graupner-Petzold
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