Das Thema Tariflohn in der Pflege ist für die betroffenen Einrichtungen nach wie vor brandaktuell, da eine Meldung des maßgeblichen Tarifwerks bis spätestens zum 31. März 2022 erfolgen muss.
Wie den Pflegeeinrichtungen sicherlich bekannt ist, haben die Landesverbände der Pflegekassen mittlerweile die Übersichten zu den Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach Bundesländern veröffentlicht, die insbesondere Angaben zum regional üblichen Entgelt beinhalten. Dies ist vor allem für die Möglichkeit der Vergütung nach dem Durchschnitt der regional üblichen Entgelte gem. § 3 Abs. 3 der GKV-Richtlinien von Bedeutung.
Wir möchten in Kooperation mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen im Rahmen eines Online-Vortrags am 2. März 2022 um 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Zu dieser Online-Veranstaltung können Sie sich hier anmelden:
Der Online-Vortrag ist inhaltlich nicht nur für sächsische Pflegeeinrichtungen interessant, sondern auf das gesamte Bundesgebiet ausgerichtet. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.