Die Personen, die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz betraut werden, trifft eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie betreiben die Meldekanäle, führen das Verfahren nach Eingang eines Hinweises und ergreifen ggf. Folgemaßnahmen im Unternehmen. Dabei müssen diese Personen alle gesetzlichen Anforderungen streng beachten, um ein Bußgeld zu vermeiden. Daher hat der Gesetzgeber auch vorgesehen, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen müssen.In diesem Seminar erlangen Sie das notwendige Fachwissen für die Aufgabe als Meldestellenbeauftragte*r. Dabei erfolgt im ersten Teil des Seminars die Darlegung der gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes in Bezug auf den Betrieb einer internen Meldestelle. Im zweiten Teil schließen sich praktische Fallbearbeitungen an. Im Rahmen des Seminars geben wir Ihnen außerdem Formulierungshilfen für die Kommunikation der internen Meldestelle mit dem Hinweisgeber*in an die Hand.
Inhalte
Praxisseminar mit Fachkundenachweis nach §15 Abs. 2 HinSchG