Geheimwaffe Auskunftsanspruch – Abfindungstreiber Datenschutz

12-11-2024
Online-Seminar mit dem Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e. V.

Unternehmen sehen sich im Rahmen von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zunehmend häufiger mit dem Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 Datenschutzgrundverordnung konfrontiert. Bei Rechtsanwält*innen der Arbeitnehmerseite besonders beliebt ist die Geltendmachung dieses datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs in Kombination mit der Kündigungsschutzklage. Ziel ist es u.a., kompromittierende Informationen zu erlangen, die der Kündigung die Grundlage entziehen und die Abfindungssumme in die Höhe treiben.

Bei schlechter datenschutzrechtlicher Organisation kann eine ordnungsgemäße Auskunft über die vom Unternehmen verarbeiteten Daten sehr aufwändig und gerade bei langjährigen Arbeitsverhältnissen mit hohen Recherchekosten verbunden sein. Bei Falschauskünften oder Fristversäumnis drohen darüber hinaus Schadensersatzansprüche. Von diesen Kosten soll sich das Unternehmen durch Zahlung einer Abfindung “freikaufen”.

Wir zeigen Ihnen in unserem Kurzseminar, wie weit der Auskunftsanspruch tatsächlich reicht, mit welchen rechtlich stichhaltigen Argumenten Sie sich verteidigen können und wie Sie Vorsorge treffen können, um nicht in die beschriebene Drucksituation zu geraten.

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Darstellung typischer Ausgangsszenarien (Kündigungsschutzklage mit Abfindungsanspruch, AGG-Hopper, Zeugniserteilung)
• Erläuterung der Rechtsgrundlage mit Darstellung aktueller Rechtsprechung zum Umfang des Anspruchs (Recht auf Information, Recht auf Kopie)
• Erfolgversprechende (stufenweises Vorgehen, gesetzliche Einschränkungstatbestände, Rechtsmissbrauch) und nicht erfolgversprechende Verteidigungsstrategien
• Vorsorgemaßnahmen (VTT, Prozess Auskunftserteilung, Löschkonzept, Vereinbarung mit dem Betriebsrat)

 

Anmeldung bis:

05.11.2024

 

Daniela Guhl
Tel: +49 351 563 90 24