EuGH + BAG = Urlaubswirrwarr Kurzüberblick für die Personalabteilung

10-06-2024
Online-Seminar mit Der Paritätische Sachsen

Sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch im Fall des Ausscheidens ist die Berechnung der zu gewährenden oder abzugeltenden Urlaubstage dank vielfältiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) für die Personalabteilungen zu einer komplizierten Übung geworden.

Zusätzlich normiert die Rechtsprechung weitreichende „Aufgaben“ der Arbeitgeberseite, damit die Beschäftigten volle Kenntnisse über ihre Urlaubsansprüche und drohenden Verfall erhalten. Für Sie als Geschäftsführung oder Personalabteilung ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der Reichweite der Pflichten auch wirtschaftlich von großer Bedeutung. Ist der Urlaub nicht (wirksam) gewährt worden oder verfallen, belastet Sie die Urlaubsabgeltung im Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses finanziell.

In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen neben den Grundlagen des Urlaubsrechts auch die aktuelle Rechtsprechung zur Gewährung, Abgeltung, Übertragung und Verfall von Urlaubsansprüchen. In praktischen Rechen- und Fallübungen erhalten Sie anschließend Sicherheit im Umgang mit den Fallstricken des Urlaubsrechts.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Überblick zur aktuellen Rechtslage und der Rechtsprechung des EuGH und BAG zum Urlaubsanspruch, dessen Gewährung, Übertragung und Verjährung
  • Praktische Gestaltungshinweise zur Vereinbarung des Urlaubs in Arbeitsverträgen, Überblick zur Gewährung des Urlaubs (u.a. Ablehnung von Urlaubsanträgen, Anordnung von Betriebsurlaub)
  • Praktische Übungen zur Erfüllung der (Hinweis-)Pflichten und zur Berechnung und Übertragung von Urlaubsansprüchen
Dr. Tina Lorenz
Tel: +49 351 563 90 27