Battke – Workshop „Happy Birthday – Die DS-GVO wird 2 Jahre alt. Zeit für eine erste Bilanz“

25-05-2020
Dresden

Referent/in:

  • Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Schöneich
  • Frau Rechtsanwältin Manuela Pokern

Noch vor zwei Jahren, mit in Kraft treten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018, haben sich Unternehmen, soziale Träger und öffentliche Stellen energisch für die Umsetzung der neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben eingesetzt. Zwei Jahre danach ist festzustellen, dass diese Bemühungen zur Datenschutzkonformität vielfach wieder eingestellt oder aufgeschoben worden sind. Dies ist für die Verantwortlichen fatal und könnte künftig mit aufsichtsrechtlichen Anordnungen oder gar Bußgeldern bestraft werden, Denn die Aufsichtsbehörden haben längst ihre Kontrolltätigkeit aufgenommen und die Prüfungen zur Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz intensiviert. Spätestens jetzt sollte bei Ihnen daher der Datenschutz mit höchster Priorität umgesetzt werden.

Der Workshop soll einen Überblick darüber geben, in welchen Bereichen die Aufsichtsbehörden ihre Kontrolltätigkeiten aufgenommen haben und wie sich das Datenschutzrecht weiterentwickeln wird. Themenschwerpunkte des Workshops sind

  • Überblick über bisherige Bußgeldpraxis und Einführung in aufsichtsrechtlichen Befugnissen (Untersuchungsbefugnisse, Abhilfebefugnisse, beratende Befugnisse)
  • Hilfestellungen bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
  • Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht (u. a. ePrivacy-Verordnung, Whistleblower-Richtlinie), einschließlich neuester Rechtsprechung

Der konkrete Inhalt des Workshops kann unter Berücksichtung der aktuellen Fragen- und Problemstellungen der Teilnehmer ausgestaltet werden.

Zielgruppe: Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen IT-Sicherheit und Controlling

Kosten: EUR 350,- netto pro Person (gegebenenfalls zuzüglich Fahrtkosten bei abweichendem Ort)

Anmeldung: Per Mail an info@battke-gruenberg.de, Anmeldeschluss jeweils 6 Wochen vor dem WorkshopterminReferent/in:

  • Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Schöneich
  • Frau Rechtsanwältin Manuela Pokern

Noch vor zwei Jahren, mit in Kraft treten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018, haben sich Unternehmen, soziale Träger und öffentliche Stellen energisch für die Umsetzung der neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben eingesetzt. Zwei Jahre danach ist festzustellen, dass diese Bemühungen zur Datenschutzkonformität vielfach wieder eingestellt oder aufgeschoben worden sind. Dies ist für die Verantwortlichen fatal und könnte künftig mit aufsichtsrechtlichen Anordnungen oder gar Bußgeldern bestraft werden, Denn die Aufsichtsbehörden haben längst ihre Kontrolltätigkeit aufgenommen und die Prüfungen zur Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz intensiviert. Spätestens jetzt sollte bei Ihnen daher der Datenschutz mit höchster Priorität umgesetzt werden.

Der Workshop soll einen Überblick darüber geben, in welchen Bereichen die Aufsichtsbehörden ihre Kontrolltätigkeiten aufgenommen haben und wie sich das Datenschutzrecht weiterentwickeln wird. Themenschwerpunkte des Workshops sind

  • Überblick über bisherige Bußgeldpraxis und Einführung in aufsichtsrechtlichen Befugnissen (Untersuchungsbefugnisse, Abhilfebefugnisse, beratende Befugnisse)
  • Hilfestellungen bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
  • Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht (u. a. ePrivacy-Verordnung, Whistleblower-Richtlinie), einschließlich neuester Rechtsprechung

Der konkrete Inhalt des Workshops kann unter Berücksichtung der aktuellen Fragen- und Problemstellungen der Teilnehmer ausgestaltet werden.

Zielgruppe: Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen IT-Sicherheit und Controlling

Kosten: EUR 350,- netto pro Person (gegebenenfalls zuzüglich Fahrtkosten bei abweichendem Ort)

Anmeldung: Per Mail an info@battke-gruenberg.de, Anmeldeschluss jeweils 6 Wochen vor dem Workshoptermin

Dr. Daniel Schöneich
Tel: +49 351 563 90 20