Wieder ab ins Home-Office?

Nach der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, gültig ab 8. – 25. November 2021, müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen für Büro- und vergleichbare Tätigkeiten Home-Office anbieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegen stehen. Daraus ergibt sich zwar keine Pflicht zum „Home-Office“, aber die Pflicht beim betrieblichen Hygienekonzept das „Home-Office“ als Mittel der Kontaktvermeidung zu berücksichtigen. Hieraus kann dann ein Recht des Mitarbeitenden auf „Home-Office“ resultieren.

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Dr. Andrea Benkendorff
Tel: +49 351 563 90 26